Turnusgemäßer Austausch der Wasserzähler im Gemeindebezirk Göttelborn
Wasserzähler zur Erfassung der erhaltenen Trinkwassermenge und des abgegebenen Schmutzwassers sind Messgeräte im geschäftlichen Verkehr und müssen geeicht sein. Gemäß den Vorschriften des Mess- und Eichgesetzes sind die Wasserzähler nach sechs Jahren auszutauschen. Der Austausch der betroffenen Wasserzähler im Gemeindebezirk Göttelborn erfolgt im Zeitraum Mai und Juni. Die jeweiligen Hauseigentümer werden im