Neufassung des Gebührenverzeichnisses nach § 3 Abs. 5, § 4 Abs. 4, § 6 Abs. 1 und Abs. 3 der Satzung der Gemeinde Quierschied über die Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren, Entsorgungsgebühren, Kleineinleitergebühren sowie Umlegung der Abwasserabgabe (Abwassergebührensatzung) vom 01.01.2016
Auf Beschluss des Gemeinderates vom 12.12.2024 wird da Gebührenverzeichnis nach § 3 Abs. 5, § 4 Abs. 4, § 6 A 1 und § 7 Abs. 3 der Satzung der Gemeinde Quierschied über die Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren, Entsorgungsgebühren, Kleineinleitergebühren sowie Umlegung der Abwasserabgabe (Abwassergebührensatzung) vom 01.01.2016 mit Wirkung zum 01.01.2025 wie folgt gefasst:
1. Schmutzwassergebühr 3,64 €/m³ Frischwasser
2. Niederschlagswassergebühr 0,52 €/m
3. Entsorgungsgebühr
a) Klärgruben bis 4 cbm Fassungsvermögen 180,00 €
b) Klärgruben über 4 cbm bis 8 cbm Fassungsvermögen 280,00 €
c) Abfusslose Klärgruben über 4 cbm bis 8 cbm Fassungsvermögen 240,00 €
d) Abfusslose Klärgruben über 8 cbm bis 14 cbm Fassungsvermögen 65,00 € / m³
4. Kleineinleitergebühr 35,79 € / SE (Schadeinheit)
Quierschied, 13.12.20
Lutz Maurer (Siegel)
(Bürgermeister)