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Stördienst Trinkwasser

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Aktuelle Meldung

Neufassung Gebührenverzeichnis und Änderungssatzung

Neufassung des Gebührenverzeichnisses nach § 3 Abs. 5, § 4 Abs. 4, § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 3 der Satzung der Gemeinde Quierschied über die Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren, Entsorgungsgebühren, Kleineinleitergebühren sowie
Umlegung der Abwasserabgabe (Abwassergebührensatzung) vom 01.01.2016

Auf Beschluss des Gemeinderates vom 18.12.2025 wird das Gebührenverzeichnis nach § 3 Abs. 5, § 4 Abs. 4, § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 3 der Satzung der Gemeinde Quierschied über die Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren, Entsorgungsgebühren, Kleineinleitergebühren sowie Umlegung der Abwasserabgabe (Abwassergebührensatzung) vom 01.01.2016 mit Wirkung zum 01.01.2026 wie folgt neu gefasst:

1. Schmutzwassergebühr 3,92 €/m³ Frischwasser

2. Niederschlagswassergebühr 0,58 €/m

3. Entsorgungsgebühr

a) Klärgruben bis 4 cbm Fassungsvermögen 180,00 € (unverändert)

b) Klärgruben über 4 cbm bis 8 cbm Fassungsvermögen 280,00 € (unverändert)

c) Abflusslose Klärgruben über 4 cbm bis 8 cbm Fassungsvermögen 240,00 € (unverändert)

d) Abflusslose Klärgruben über 8 cbm bis 14 cbm Fassungsvermögen 65,00 € / m³ (unverändert)

4. Kleineinleitergebühr 35,79 € / SE (Schadeinheit) (unverändert)

Quierschied, 19.12.2025
Lutz Maurer (Siegel)
(Bürgermeister)

Hier finden Sie alle Gebühren.

13. Änderungssatzung zur Gebührenordnung der Gemeinde Quierschied über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung mit Wasser
Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung vom 27.06.1997 (Amtsbl. S. 682) zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I. S. 1119) und der §§ 2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 29.05.1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.Dezember 2023 (Amtsbl. I. S. 1119) und des § 26 der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Quierschied), wird gemäß Beschluss des Gemeinderates Quierschied vom 21.03.2024 folgende 12. Änderungssatzung erlassen:

Artikel I
Die Gebührensatzung der Gemeinde Quierschied über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung mit Wasser vom 4. Dezember 1990 wird wie folgt geändert:

1. § 2 erhält folgenden neuen Wortlaut:
§ 2 Benutzungsgebühren
(1) Für die Benutzung der Wasserleitung werden laufende Benutzergebühren erhoben, die das Entgelt für die Bereitstellung der Anlagen und den Verbrauch des Wassers darstellen.
Die Benutzungsgebühren werden in Form von Bereitstellungs- und Verbrauchsgebühren erhoben.

1. Bereitstellungsgebühren
Die Bereitstellungsgebühr richtet sich bei Grundstücken mit Wasserzählern nach der Größe der Wasserzähler. Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von:
Qn 2,5 (Q3=4 MID) monatlich Netto: 10,97 €
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%) Brutto: 11,74 €
Qn 6 (Q3=10 MID) monatlich Netto: 11,48 €
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%) Brutto: 12,28 €
Qn 10 (Q3=16 MID) monatlich Netto: 12,00 €
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%) Brutto: 12,84 €
Qn 15 (Q3=25 MID) monatlich Netto: 13,02 €
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%) Brutto: 13,93 €
-2-
Verbundzähler monatlich Netto: 23,28 €
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%) Brutto: 24,91 €
Steigrohr – Wasserzähler
Qn 2,5 (Q3=4 MID) monatlich Netto: 10,97 €
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%) Brutto: 11,74 €
Qn 6 (Q3=6 MID) monatlich Netto: 11,48 €
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%) Brutto: 12,28 €
Qn 10 (Q3=16 MID) monatlich Netto: 12,00 €
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%) Brutto: 12,84 €

2. Verbrauchsgebühr
Die Verbrauchsgebühr berechnet sich bei Grundstücken mit Wasserzählern nach der festgestellten Wasserentnahme.

2.1 Der Wasserpreis beträgt für alle Abnehmer einheitlich:
Netto: 2,18 €/m³
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%) Brutto: 2,33 €/m³
2.2
Alle Abnehmer haben zusätzlich ein Entgelt in Höhe von 0,13 €/m³ Netto (Brutto: 0,14 €/m³) gemäß dem saarländischen Wasserentnahmeentgeltgesetz zu zahlen.

EMAS und ISO 14001-zertifizierte Unternehmen sowie Unternehmen und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft, die am Umweltpakt Saar zwischen der Landesregierung und der saarländischen Wirtschaft teilnehmen, zahlen zusätzlich ein Entgelt von 0,12 €/m³ Netto (Brutto: 0,13 €/m³).
2.2 (unverändert)
Artikel II
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft
Quierschied, Lutz Maurer
(Bürgermeister) Siegel
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des KSVG oder auf
Grund des KSVG zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

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