Neufassung des Gebührenverzeichnisses nach § 3 Abs. 5, § 4 Abs. 4, § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 3 der Satzung der Gemeinde Quierschied über die Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren, Entsorgungsgebühren, Kleineinleitergebühren sowie
Umlegung der Abwasserabgabe (Abwassergebührensatzung) vom 01.01.2016
Auf Beschluss des Gemeinderates vom 18.12.2025 wird das Gebührenverzeichnis nach § 3 Abs. 5, § 4 Abs. 4, § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 3 der Satzung der Gemeinde Quierschied über die Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren, Entsorgungsgebühren, Kleineinleitergebühren sowie Umlegung der Abwasserabgabe (Abwassergebührensatzung) vom 01.01.2016 mit Wirkung zum 01.01.2026 wie folgt neu gefasst:
1. Schmutzwassergebühr 3,92 €/m³ Frischwasser
2. Niederschlagswassergebühr 0,58 €/m
3. Entsorgungsgebühr
a) Klärgruben bis 4 cbm Fassungsvermögen 180,00 € (unverändert)
b) Klärgruben über 4 cbm bis 8 cbm Fassungsvermögen 280,00 € (unverändert)
c) Abflusslose Klärgruben über 4 cbm bis 8 cbm Fassungsvermögen 240,00 € (unverändert)
d) Abflusslose Klärgruben über 8 cbm bis 14 cbm Fassungsvermögen 65,00 € / m³ (unverändert)
4. Kleineinleitergebühr 35,79 € / SE (Schadeinheit) (unverändert)
Quierschied, 19.12.2025
Lutz Maurer (Siegel)
(Bürgermeister)
